Nur mit ID Austria zum Steuerausgleich?

Ab dem 1.Oktober 2025 ist es Wirklichkeit, der Zugang zu FinanzOnline ist nur mehr mit einer 2-Faktor-Authentifizierung möglich. Gemeinhin wird darunter die ID Austria verstanden, aber die ist doch nicht die einzige Möglichkeit.

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Was versteht man unter einer 2-Faktor-Authentifizierung?

Bei der 2-Faktor-Authentifizierung werden drei gesetzlich vorgeschriebene Kategorien unterschieden: Wissen (z.B. ein Passwort oder ein PIN-Code), Besitz (z.B. Bankomatkarte, Smartphone) und Inhärenz: (z.B. Fingerabdruck, Gesichtsscann). Zwei Faktoren aus den genannten Kategorien müssen bei der Identifizierung verwendet werden.

Für Banken und ihre Online-Kunden ist das nichts neues, sie müssen wie alle weiteren Zahlungsdienstleister aufgrund einer EU-Regelung seit 2019 im Zahlungsverkehr eine sogenannte „2-Faktor-Authentifizierung“ durchführen. Welche das konkret sind, bleibt dem Zahlungsdienstleister selbst überlassen.

Ab dem 1.Oktober 2025 auch bei FinanzOnline

Jetzt macht das österreichische Finanzministerium ebenfalls ernst, ab dem 1.Oktober 2025 ist zum Online-Dienst der Finanzämter, FinanzOnline der Zugang nur mehr über eine 2-Faktor-Authentifizierung erlaubt und möglich. Spätestens beim nächsten Steuerausgleich kommt niemand darum herum. Die bekannteste Möglichkeit dafür, aber nicht die einzige, ist die ID Austria, über die ich schon mehrmals geschrieben habe.

Eine Möglichkeit: Die ID Austria

Sie ist die vom Finanzministerium empfohlene Variante für den sicheren Einstieg in FinanzOnline. Sie erfüllt sämtliche Anforderungen an eine moderne 2-Faktor-Authentifizierung und erfordert keine zusätzliche Registrierung in FinanzOnline. Außerdem kann die ID Austria für viele weitere elektronische Amtswege verwendet werden und wird noch weitere Funktionen dazu bekommen.

Auch Tools von privaten  Anbietern:

Ausser diesem öffentlich entwickelten Identifizierungstool sind noch andere, nicht immer kostenlose Tools von privaten Anbietern wie z.B. Google Authenticator möglich.

Die Bürgerkarte muß umgestellt werden:

Mit der Einführung der ID Austria ist die alte Zugangsmöglichkeit mit der Bürgerkarte nicht mehr möglich, sie muss auf die ID Austria umgestellt werden, falls sie das noch nicht gemacht haben. Hier ist die ANLEITUNG dazu!

Einfach hingehen und den Antrag abgeben geht auch noch:

Es bleibt jedoch auch weiterhin möglich, offline mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten und Steuerangelegenheiten mit den entsprechenden Formularen zu erledigen, um hier niemanden auszuschließen, wie der Finanzminister versichert.

Fazit

Auch wenn die ID Austria die wahrscheinlich bequemste Variante ist, wenn sie einmal am Handy installiert ist, gibt es noch einige andere Möglichkeiten. So haben alle Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin mehrere Tools bis zum persönlichen Gang zum Finanzamt, um auf die verschiedensten Gegebenheiten oder auch Ängste Rücksicht zu nehmen, nicht nur die einfachste und wahrscheinlich beste, die ID Austria.


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