Das Digitale Amt ist tot, es lebe die ID Austria

Falls es jemand in der Fülle der Nachrichten nicht mitbekommen hat: Das Digitale Amt gibt es nicht mehr, seit 20.Juni 2025 gibt es nur mehr die ID Austria App! Mein Blog gibt einen Überblick dazu.

Ich habe es bereits in meinem letzten Blog zur ID Austria zu diesem Thema angekündigt und es ist jetzt schneller gegangen. Und das ist ganz unbemerkt passiert, die App wurde automatisch geändert und alle bestehenden Daten in die neue App übernommen.

Vereinfachte, barrierearme Anmeldung

Die überarbeitete Applikation kann jetzt nicht nur mit dem Fingerprint, sondern auch mit dem Gerätepasswort oder einem Pincode geöffnet werden. Für manche Mitbürger war das anscheinend eine Hürde, die sie in der Verwendung behinderte.

Push-Benachrichtigungen für relevante Informationen

Eine Verbesserung, die ich schon in meinem ersten Blog dazu im Vorjahr eingefordert habe, ist die einfache Verlängerung der Berechtigung, an die man nun mit Push-Benachrichtigungen ohne Notwendigkeit, persönlich zur Registrierungsstelle zu gehen.

Ein Erinnerungsservice wurde über oesterreich.gv.at eingerichtet und kann dort wie die Push-Benachrichtigungen aktiviert werden:

Die digitale Signatur als zentrale Funktion

In der neuen App ID Austria findet man offene Signaturen einfacher, was besonders für die Benutzer wichtig ist, die das nicht regelmäßig nutzen (müssen).

Die ID Austria ist nun wirklich mobil

Eine auf mobile Nutzung optimierte Benutzeroberfläche soll möglichst viele vergrämte Benutzer wieder positiv abholen.

Die zentrale Plattform für Public Services und immer mehr Anwendungen in der Wirtschaft

Laut Eigendefinition wird oesterreich.gv.at als zentrale Plattform für Bürgerinnen und Bürger ausgebaut und einen einfacheren Zugang zu mehr als 1000 Services bieten. Die verbesserte Benutzerfreundlichkeit für den Einsatz am Smartphone wird auch hier in den Vordergrund gestellt.

Die ID Austria ist nun europaweit sicher und rechtsgültig einsetzbar

Die Anforderungen der eIDAS 2,0 – Verordnung müssen natürlich auch umgesetzt sein und damit kann die ID Austria auch europaweit rechtsgültig mit allen europäischen Sicherheitsauflagen eingesetzt werden.

Übrigens kann die App ID Austria auch von Nicht-Österreicherinnen und Nicht-Österreichern beantragt werden. Es muss nur ein Österreich-Bezug wie z.B. ein Wohnsitz oder Arbeitsplatz nachgewiesen werden.

Dafür ist aber im Gegensatz zu Inländern, die das über die Bezirksverwaltungsbehörden und Registrierungsstellen (z.B. manche Gemeinden) erledigen können, das Finanzamt oder die Landespolizeidirektion zuständig.

Fazit

Ich bin gespannt, ob diese Initiative, die neben den notwendigen rechtlichen Vorgaben sehr viele Wünsche und Beschwerden berücksichtigt, die Vorschusslorbeeren auch erfüllt. Falls es Neuigkeiten gibt, werde ich darüber berichten.