Der Anschluss 1938
In der Zeit des „Anschlusses“ an das Deutsche Reich von 1938 bis 1945 wurde der Schilling ungültig und von der Reichsmark abgelöst. 1938 wurden 1,5 Schilling in 1 Reichsmark umgetauscht. Dieser „politische“ Wechselkurs von 3 Schilling = 2 Reichsmark wurde von Hitler höchstpersönlich gegen den Rat der Reichsbank festgelegt. Er bedeutete eine Aufwertung des Schillings und erhöhte so die österreichischen Realeinkommen – bei gleichzeitiger Beschlagnahme des Gold- und Devisenschatzes der Österreichischen Nationalbank. Dadurch konnten die völlig erschöpften Devisenreserven des nationalsozialistischen Staates wieder aufgefüllt werden.


Das Kriegsende 1945
Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht Anfang Mai 1945 und der anschließenden Besetzung Österreichs strebte die Alliierte Kommission umgehend einen Ersatz der Reichsmark durch die frühere Schilling-Währung an. Bereits am 28. Juni 1945 konnten auch neue, von den Alliierten gedruckte Schilling-Briefmarken ausgegeben werden.

Die alliierte Militärbehörde gab im Jahr 1945 Banknoten zu 50 Groschen, 1, 2, 5, 10, 20, 25, 50, 100 und 1.000 Schilling in den westlichen Besatzungszonen (Frankreich, Großbritannien, USA) aus. Der 25-Schilling-Schein kursierte aber nur in der britischen Zone. In der sowjetischen Zone wurden drei andere Banknoten vorbereitet. Allerdings wurde nur eine Banknote, nämlich die 1 Reichsmark-Note auch tatsächlich ausgegeben.



Das „Schillinggesetz“ vom 30. November 1945 regelte dann den Rücktausch restlicher Reichsmarkbestände im Verhältnis 1:1 zum Jahresende (max. 150 RM pro Kopf), der Rest kam auf ein Sperrkonto.
Von der Österreichischen Nationalbank konnten alte Schilling-Druckplatten der letzten Vorkriegsserie für die Banknotenproduktion reaktiviert werden.
Die Währungsreform 1947
Nach einer Wirtschaftskrise wurde im Jahr 1947 der „alte Schilling“ im Verhältnis 3:1 in den neuen Schilling umgewandelt und der Alpendollar war wiedergeboren.


Am 10. Dezember begann die zweiwöchige Umtauschfrist der Währungsreform von 1947, bei der der Schilling auf ein Drittel des Wertes abgewertet wurde, während von den Sparguthaben ein Teil vom Staat abgeschöpft wurde, um den Wiederaufbau zu ermöglichen. Unter Vorweis seiner Lebensmittelbezugskarte konnte jeder 150 Schilling in 150 neue Schilling umtauschen, darüberhinausgehende eingelieferte Geldbeträge wurden entsprechend dem Währungsschutzgesetz vom 19. November 1947 im Verhältnis 3:1 getauscht, das sehr schmerzhaft für die Bevölkerung war, aber einerseits eine Währungskrise und Inflation wie 1921 verhindern sollte und andererseits um das vorhandene Schwarzgeld aus dem Markt zu bekommen. Diese Reform war auch die Bedingung, um Mittel aus dem Marshall-Plan zu erhalten. Nur die Sowjetunion erhielt für ihre Zustimmung in der alliierten Kommission einen Wechselkurs von 1:1,75.

Auch auf dem Sparbuch unseres Urgroßvaters bei der Raiffeisenkasse Gresten aus den Jahren 1946 bis 1949 findet sich am 10.August 1948 genau eine solche Abbuchung von 290 Schilling, 42% des Guthabens laut §9 WSCHG auf ein Sperrkonto. Nach heutiger Kaufkraft entspricht das rund 425 Euro! Der auf dem Sparbuch verbleibende Rest von 400 S war von einem auf den anderen Tag nur mehr 1/3 wert.

Auch unsere Mutter Juliane war davon bereits als zehnjähriges Kind betroffen. Als Kriegswaise erhielt sie eine kleine Hinterbliebenenrente, die zum Teil auf ein Sparbuch eingezahlt wurde. Nach der Währungsreform blieb gerade soviel, dass sie dafür einen „Wetterfleck“ bekam.
Mit dem Historischen Währungsrechner hinter diesem Link lässt sich die damalige Kaufkraft etwas mehr erahnen.
