Senioren in Niederösterreich bekommen Unterstützung bei der Einrichtung der ID Austria

Wie ich in meinen Blogs schon mehrfach beschrieben habe, ist die ID Austria der Schlüssel zu digitalen Amtswegen in Österreich. Seit 1. Oktober 2025 ist der Einstieg in FinanzOnline nur noch mit der ID Austria oder mit Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich. Ab sofort bekommen weniger IT-affine Seniorinnen und Senioren in Niederösterreich Unterstützung bei der Einrichtung.

Foto: ID Austria

Bei der finalen Einrichtung der ID Austria sind zwei Endgeräte, nämlich das persönliche Handy und ein PC oder Laptop erforderlich. Das stellt manche nicht so IT-affine Seniorin oder Senioren vor größere Herausforderungen.

Fertigstellung der Registrierung für die ID-Austria ist ab sofort bei Niederösterreichs Bezirkshauptmannschaften möglich

Wie verschiedene Medien wie z.B der ORF NÖ berichten, unterstützen ab sofort auf Initiative des Landesobmannes der NÖ Senioren, LT-Präs. Karl Wilfing, alle Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich bei der Fertigstellung der Registrierung der ID AUSTRIA auf Ihrem Mobiltelefon.

Diese Hilfestellung haben schon bisher manche Behörden angeboten, allerdings immer auf freiwilliger Basis. Auch datenschutzrechtliche Bedenken wurden jetzt ausgeräumt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerbüros der Bezirkshauptmannschaften in NÖ dürfen die Hilfestellung leisten.

In anderen Bundesländern gibt es Veranstaltungen in den Bezirkshauptmannschaften, um Seniorinnen und Senioren fit für das digitale Amt zu machen.

Ein Termin, ihr Handy und ein Ausweis

Eine Terminvereinbarung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ist unbedingt vorab auszumachen. Das eigene Smartphone und ein gültiger Lichtbildausweis sind noch notwendig, dann steht der Einrichtung ihrer ID Austria nichts mehr im Wege. Weitere Details erhalten sie ebenfalls bei der Terminvereinbarung.

Die Einreichung auf Papier ist weiter möglich

Personen, die den digitalen oder elektronischen Weg trotzdem nicht gehen wollen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, die Arbeitnehmerveranlagung auf Papier durchführen und sie per Post oder persönlich an das Finanzamt weiterzuleiten.