e-card goes Handy

Vom papierenen Krankenschein über die Plastikkarte bis zur neuesten digitalen e-card vergingen gut 20 Jahre. In diesem Blog beschreibe ich, was die e-card kann und was nicht und wie einfach die digitale Version installiert wird.

Die e-card hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2005 bestens bewährt und als Nachweis der Sozialversicherung den alten Papier-Krankenschein abgelöst, an den sich bereits eine ganze Generation nicht mehr erinnern kann.

Seit April 2026 ist die digitale e-card in Österreich als praktische Alternative zur Plastikkarte auf dem Smartphone verfügbar (Das Handy vergisst niemand, die e-card schon manchmal). Sie ist in den Sozialversicherungs-Apps (wie MeineSV, Meine ÖGK, svsGO) integriert und erfordert ein NFC-fähiges Handy sowie eine Anmeldung mittels ID Austria.

Was kann die e-card?

Die E-Card ist der persönliche Schlüssel zum Gesundheitssystem und sichert den Zugriff auf Gesundheitsdaten sowie den Versicherungsnachweis bei den Ärzten.

Mit der e-card wird Ihr Krankenversicherungsschutz bei einem Arztbesuch oder einer anderen medizinischen Behandlung bestätigt. Daher benötiget die Ordinationshilfe vor jeder Behandlung die e-card. Damit kann in der Arztordination elektronisch gesichert geklärt werden, ob und zu welchen Bedingungen (z.B. Rezeptgebührenbefreiung etc.) die Patienten versichert sind.

Sie dient ebenfalls als „Schlüssel“ zur Identifikation und ermöglicht den Zugang zur elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) wenn Sie sich nicht von ELGA abgemeldet haben.

Seit Mai 2009 erlaubt die e-card auch die Meldung und Abmeldung zum Krankenstand

Was kann die e-card nicht?

Weder die physische Karte noch die digitale e-card kann Diagnosen, Krankenakten, Medikamente oder Röntgenbilder speichern. Beide sind nur der Schlüssel zur elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Auf dem Chip ihrer Karte sind und werden keine medizinischen Daten gespeichert.

Die physische e-card hat keine unbegrenzte Gültigkeit (ohne Foto): E-Cards ohne Foto wurden weitgehend gesperrt, wenn kein Foto vorhanden war.

Die e-card ersetzt nicht den Überweisungsschein des Hausarztes zum Facharzt. Leider wurde das bis jetzt nicht umgesetzt. Beim Rezept ist die elektronische Form trotz ursprünglich starker Gegnerschaft bei Ärzten und Apothekern schon lange erfolgreich umgesetzt. Den Überweisungsschein wird Ihnen Ihr Arzt noch immer in Papierform aushändigen. Sie legen diesen dann weiterhin gemeinsam mit der e-card bei der Einrichtung vor, an die Sie überwiesen wurden. 

Keine automatische Abrechnungsgarantie bei Systemausfall, das bedeutet, dass Daten nur nachträglich erfasst werden können, wenn das e-card-System beim Arzt einmal offline sein sollte.

Aber auch das elektronische Rezept funktioniert nicht bei Systemausfall, die Apotheke hat nur bei funktionierender Internetverbindung Zugriff darauf, da auch dafür die e-card in beiden Formen nur der Schlüssel zu den Daten ist.

Keine Funktion ohne ID Austria: Die Nutzung der digitalen e-card ist an die ID Austria gebunden und erst ab 14 Jahren möglich. Damit ist sie genau genommen sicherer als die analoge Karte, die theoretisch auch von Unbefugten verwendet werden kann.

Die e-card ersetzt auch nicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite für Behandlungen im Ausland.

Sie ist auch nicht selbständig sperrbar bei Verlust: Die digitale e-card kann nicht per Anruf bei der Serviceline gesperrt werden, sondern nur durch Entfernen in der App.

Warum ist für die digitale e‑card eine ID Austria notwendig?

Die e‑card und auch die digitale e‑card sind Schlüssel zu Ihren persönlichen Versicherungs- und Gesundheitsdaten. Diese sind besonders schützenswert und es gelten daher strenge gesetzliche Vorgaben. Damit Ihre Gesundheitsdaten nur von dazu berechtigten Personen aufgerufen werden können, ist für das Hinzufügen und Verwenden der digitalen e‑card eine Identifikation mit ID Austria notwendig.

Was kann meine Ärztin bzw. mein Arzt machen, wenn ich meine digitale e‑card am e‑card Lesegerät in der Ordination benutze?

Durch Verwendung der digitalen e‑card in einer Ordination oder einem Labor geben Sie Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt genau die gleichen Rechte wie mit der physischen e‑card.

Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt erhält Zugriff auf Ihre im e‑card System gespeicherten Versicherungsdaten, auf Ihren e‑Impfpass und auf Ihre e‑Medikationsliste und Ihre e‑Befunde in Ihrer ELGA, sofern Sie sich nicht von ELGA abgemeldet haben.

Was kann meine Apotheke machen, wenn ich meine digitale e‑card am e‑card Lesegerät der Apotheke benutze?

Durch Verwendung der digitalen e‑card in einer öffentlichen Apotheke oder Hausapotheke erteilen Sie genau die gleichen Rechte wie mit der physischen e‑card. Die Apotheke erhält Zugriff auf Ihre offenen e‑Rezepte (sowohl Kassenrezepte als auch Privatrezepte), auf Ihren e‑Impfpass und auf Ihre e‑Medikationsliste in Ihrer ELGA, sofern Sie sich nicht von ELGA abgemeldet haben.

Was kostet mich die e-card?

Ganz gratis ist dieses Service aber auch nicht, egal ob physische Karte oder digitale e-card. Für das Jahr 2027 ist am 15.11.2026 ein Service-Entgelt in Höhe von 26,85 Euro fällig. Dieses Entgelt gilt aber einmal für beide Varianten.

Leider wurde die Befreiung für uns Pensionisten abgeschafft und die Gebühr wird ab dem 15.11.2026 erstmals direkt von der Pensionsversicherung abgezogen.

Wie komme ich zu meiner digitalen e-card?

Dafür sind nur einige wenige Schritte notwendig. Eine bestehende, gültige physische e-card mit Foto ist natürlich die erste Voraussetzung. Voraussetzung ist auch ein NFC-fähiges Handy mit einem sehr aktuellen Betriebssystem. Weiters benötigt man die ID Austria zur Anmeldung. Die Installation der entsprechenden App (z.B. Meine ÖGK, MeineSV) muss ebenfalls erledigt sein, da die digitale e-card dort gespeichert wird.

Mehr Details sind hier nachzulesen: Das E-Card Portal

Als Beispiel die MeineSV App

Die Plastikkarte werde ich trotzdem in meiner Brieftasche lassen, als ehemaliger IT-Mann weiß ich, dass ein Backup nie schadet.